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Hygienische Anforderungen in Lebensmittelbetrieben

Beschreibung

Alle Arbeitsabläufe beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Ausnahme: der private häusliche Bereich) müssen so erfolgen, dass gewährleistet wird, dass nur sichere und zum Verzehr geeignete Lebensmittel angeboten werden. Einrichtungen, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt, verarbeitet, gelagert oder in den Verkehr gebracht werden, müssen so beschaffen sein, dass sie den allgemeinen Anforderungen an Hygiene, Eigenkontrolle und Rückverfolgbarkeit entsprechen. Der jeweilige Lebensmittelunternehmer trägt die alleinige Verantwortung und Sorgfaltspflicht.

Benötigte Unterlagen

Der Beginn der Tätigkeit als Lebensmittelunternehmer muss bei dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angezeigt werden. Diese Anzeige kann formlos über E-Mail, Post oder telefonisch oder auch unter Nutzung des Formulars "Anzeige Lebensmittelunternehmen" erfolgen. Die Anmeldung beim Gewerbeamt muss parallel erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

  • Verordnung EG Nr. 178/2002 vom 28.01.2002 (L 31)
  • Verordnung EG Nr. 852/2004 vom 29.04.2004 (L 226)
  • Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) vom 08.08.2007 (BGBL 2016 I Nr. 29 S. 1470)
  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektions-schutzgesetz - IfSG) vom 20.07.2000 (BGBL I S. 1045)

Weitere Rechtsgrundlagen entnehmen Sie bitte den Merkblättern.
 

Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

+49 3334 2141600

+49 3334 2142600

veterinaeramt(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag bis Freitag: Termin nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden