Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Genehmigung von Sperrungen der freien Landschaft

Beschreibung

In der freien Landschaft darf jede Person private Wege und Pfade, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten oder mit Krankenfahrstühlen befahren, auf Wegen Rad fahren und Fahrräder mit Trethilfe und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h benutzen sowie auf Wegen, die von zwei- oder mehr-spurigen Fahrzeugen befahren werden können, reiten oder mit bespannten Fahrzeugen fahren. Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen.

Unter den Voraussetzungen des § 22 BbgNatSchAG kann durch den Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde das Betreten untersagt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • formloser Antrag

Kontakte nach Zuständigkeiten

KontaktZuständigkeitsbereich
03334 214-1540Stadt Eberswalde
03334 214-1531Gemeinde Schorfheide, Amt Britz-Chorin-Oderberg, Amt Joachimsthal
03334 214-1543 Gemeinde Wandlitz, Gemeinde Panketal
03334 214-1541Stadt Bernau
03334 214-1582Amt Biesenthal-Barnim, Stadt Werneuchen
03334 214-1537Gemeinde Ahrensfelde

Landkreis Barnim - Naturschutz

+49 3334 2141387

+49 3334 2142387

naturschutzbehoerde(at)kvbarnim.de

barnim.de

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden