Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Anzeige oder Änderungen von Tierhaltungen

Beschreibung

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) unter Angabe:

  • des Namens des Tierhalters
  • der Anschrift des Tierhalters
  • der Anzahl, der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere
  • der Nutzungsart der Tiere und
  • des Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart

anzuzeigen.

Dies gilt auch für die Halter von Gehegewild, Kameliden und anderen als o.g. Klauentieren!

Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) unter Angabe
der Standorte und der Anzahl der Bienenvölker anzuzeigen.

Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
 

Gebühren

  • gebührenpflichtig gemäß gültiger Gebührenordnung des Landes Brandenburg

Rechtsgrundlage(n)

EU-Tiergesundheitsrechtsaktes (Verordnung (EU) 2016/429)
Tiergesundheitsgesetz
Viehverkehrsverordnung
Bienenseuchenverordnung
Geflügelpestverordnung
 

Landkreis Barnim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

+49 3334 2141600

+49 3334 2142600

veterinaeramt(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag bis Freitag: Termin nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden