Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

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ÖPNV

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Parkplatz vorhanden

Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme

Kurzfassung

  • Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme
  • Meldungen zu Abschluss und Änderung eines Fischereipachtvertrages oder Unterpachtvertrages
  • Vorlage Fischereipachtvertrag bzw. Unterpachtvertrag
  • innerhalb eines Monats nach Abschluss oder Änderung

zuständig: untere Fischereibehörde

Wenn Sie als Pächter einen Fischereipachtvertrag (oder Unterpachtvertrag) abgeschlossen oder geändert haben, ist dies innerhalb eines Monats der zuständigen unteren Fischereibehörde anzuzeigen.

Volltext

Abschluss und Änderung eines Fischereipachtvertrages bedürfen der Schriftform.

Die Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre. Über Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entscheidet die Fischereibehörde.

Der Pächter hat der zuständigen Fischereibehörde den Abschluss und die Änderung eines Fischereipachtvertrages innerhalb eines Monats nach Abschluss anzuzeigen. Das Gleiche gilt für Unterpachtverträge.

Gebühren

Keine Gebühr erforderlich

Handlungsgrundlage(n)

§§ 11 und 12 Fischereigesetz für das Land Brandenburg
(BbgFischG)

Fristen

Innerhalb eines Monats nach Abschluss oder Änderung eines Pachtvertrages.

erforderliche Unterlagen

Fischereipachtvertrag oder Unterpachtvertrag in Schriftform

Voraussetzungen

Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre. Über Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entscheidet die Fischereibehörde.

Verfahrensablauf

Übersendung des schriftlichen Fischereipachtvertrags an die zuständige Fischereibehörde; anschließende Bestätigung des angezeigten Fischereipachtvertrages durch die Behörde.

Formulare

Einige untere Fischereibehörden bieten Muster-Pachtverträge an, die als Vorlage genutzt werden können.

Landkreis Barnim - Fischereibehörde

+49 3334 2141523

+49 3334 2142523

barnim.de

fischereibehoerde(at)kvbarnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

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