30. August 2021 - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Angebote der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege entlasten pflegende Angehörige und stabilisieren so häusliche Pflegesituationen. Sie tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben können. Mit der neuen „Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021-2024“, die jetzt in Kraft getreten ist und bis zum 31. Dezember 2024 läuft, fördert das Sozialministerium den Ausbau solcher Angebote im Land Brandenburg. Dafür stehen pro Jahr fünf Millionen Euro, bis 2024 sind das insgesamt 20 Millionen Euro, aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Es ist die dritte Förderrichtlinie im Rahmen des Brandenburger Pakts für Pflege.
Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „In Brandenburg werden über 83 Prozent der Pflegebedürftigen in ihrer eigenen Häuslichkeit versorgt, der Großteil allein durch Angehörige. Die Pflege von Angehörigen ist eine äußerst verdienstvolle, aber auch eine sehr anstrengende Aufgabe. Deshalb haben die Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege eine besondere Bedeutung für die pflegerische Versorgungsstruktur in Brandenburg. Sie stabilisieren häusliche Pflege, in dem sie pflegende Angehörige unterstützen und entlasten. Das wollen und müssen wir stärken und ausbauen. Pflegende Angehörige und Pflegepersonen sollen sich darauf verlassen können, dass in Krisen oder im Fall ihrer Verhinderung auch kurzfristig verfügbare, bezahlbare und wohnortnahe Angebote verlässlich zur Verfügung stehen.“
Mit der neuen Förderrichtlinie werden Investitionsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze der Kurzzeit-, der Tages- oder der Nachtpflege gefördert. Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Auch Weiterentwicklungen dieser Angebote, z.B. neue Formen von Tagepflege, stehen im Fokus der Richtlinie. Die Fördermittel werden über die Landkreise und kreisfreien Städte an Träger der pflegerischen Angebote ausgezahlt. Die Höhe der jeweiligen Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Tagespflege entlastet pflegende Angehörige stundenweise am Tag und ermöglicht, auch bei Übernahme einer Pflegeverantwortung erwerbstätig sein zu können. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass diese Angebotsform nicht nur in für Träger wirtschaftlich besonders attraktiven Ballungsräumen entsteht, sondern eine wohnortnahe Versorgung auch in kleineren Gemeinden und Städten erfolgen kann.
Kurzzeitpflege trägt dazu bei, plötzliche Bedarfe etwa nach einem Krankenhausaufenthalt und in Krisensituationen abzufangen und in dieser Zeit zugleich die erforderlichen Bedingungen für eine (weitere) häusliche Pflege zu schaffen bzw. zu unterstützen. In Brandenburg wird Kurzzeitpflege mangels ausreichenden Angebots derzeit nur halb so viel in Anspruch genommen wie im Bundesdurchschnitt.
Pakt für Pflege
Der Pakt für Pflege ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung. Mit ihm soll die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet, Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden.
Zur Umsetzung zentraler Vorhaben des Paktes für Pflege hat das Sozialministerium in diesem Jahr bereits drei Förderrichtlinien auf den Weg gebracht.
Die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ trat am 1. April 2021 in Kraft. Dafür stehen jährlich rund 11,7 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden kommunale Projekte, um Pflegestrukturen vor Ort auszubauen. Förderanträge können Landkreise und kreisfreie Städte sowie Ämter und Gemeinden stellen.
Die „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus und der Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten“ trat am 22. Juli 2021 in Kraft. Pflegestützpunkte sind unabhängige Beratungsstellen zu allen Fragen rund um die Pflege. Ihr kostenfreies Beratungsangebot für Pflegebedürftige und ihren Angehörigen soll in Brandenburg ausgebaut und weiterentwickelt werden. Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Sozialministerium die Landkreise und kreisfreien Städte dabei. Der Förderzeitraum reicht bis zum 31. Dezember 2024. Pro Jahr stehen dafür rund zwei Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung.
Hintergrund
Das Land Brandenburg verzeichnet einen hohen Anteil an Personen mit Pflegebedarf und hat Bundesvergleich mit 6,1% die dritthöchste Pflegequote (Deutschland gesamt: 5,0%, Stand: 2019). Brandenburg hat den höchsten Anteil häuslich versorgter pflegebedürftiger Personen (83,1% im Jahr 2019).
Immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger sind pflegebedürftig. Ihre Zahl ist zwischen 2017 und 2019 um mehr als 21.000 auf knapp 154.000 gestiegen. Mit der Zahl der Pflegebedürftigen in Brandenburg wächst auch der Bedarf an Pflegeplätzen. Das Angebot an voll- und teilstationären Pflegeplätzen im Land stieg von 29.777 im Jahr 2017 auf 31.483 im Jahr 2019. Der Anteil von Tagespflegeplätzen stieg im gleichen Zeitraum um 2,6 Prozentpunkte auf 15,1 Prozent. Diese Pflegeform hat damit im Land eine wesentlich höhere Bedeutung als im Bundesschnitt (8,5 Prozent).