Integrierter Regionalplan für die Planungsregion Barnim-Uckermark

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Genehmigung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg liegt vor

27. September 2024

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat den von der Regionalversammlung Uckermark-Barnim am 21. Mai 2024 als Satzung beschlossenen integrierten Regionalplan genehmigt. Nach eingehender Prüfung und Herstellung des Einvernehmens mit den fachlich berührten obersten Landesbehörden wurde der Genehmigungsbescheid am 24. September 2024 erteilt.

Daniel Kurth, Landrat des Landkreises Barnim: "Die Genehmigung des integrierten Regionalplans ist ein großartiger Erfolg für unsere Region. Die nunmehr erfolgte Festlegung von Vorranggebieten verschafft uns ein hohes Maß an Planungssicherheit, wenn es darum geht, den Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Schutz unserer hiesigen Naturräume sowie den berechtigten Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern in unserer Region in Einklang zu bringen. Mein Dank gilt allen Beteiligten, insbesondere den Mitarbeitenden der Regionalen Planungsgemeinschaft, der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, vor allem aber den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich konstruktiv in die Erstellung des Regionalplans eingebracht haben."

Karina Dörk, Landrätin des Landkreises Uckermark: "Für den Landkreis Uckermark ist die Entprivilegierung, also Begrenzung, der für die Windenergie nutzbaren Flächen ein wichtiges Ergebnis. Es freut mich besonders, dass wir es geschafft haben, einen integrierten Plan aufzustellen der schon heute die erst bis zum Jahr 2032 geforderten 2,2 Prozent Flächen für Windenergie ausweist. Damit herrscht sowohl für die Bevölkerung als auch für die Kommunen und Unternehmen Planungssicherheit."

Der integrierte Regionalplan Uckermark-Barnim erfüllt die Anforderungen des Brandenburgischen Flächenzielgesetzes (BbgFzG vom 8. März 2023 GVBl. Nr. 3) und entspricht den regionalen Teilflächenzielen zu den Stichtagen 31. Dezember 2027 sowie 31. Dezember 2032. Dies bedeutet, dass nach Veröffentlichung der Genehmigung im Amtsblatt des Landes Brandenburg die Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich entfällt.

Der integrierte Regionalplan Uckermark-Barnim schafft darüber hinaus Planungssicherheit für weitere wichtige Themen, darunter die Entwicklung von Gewerbestandorten, die Rohstoffsicherung und -gewinnung, den Tourismus, die Siedlungsentwicklung, Verkehr und Mobilität, die Sicherung von bedeutenden Freiräumen sowie die Entwicklung kulturlandschaftlicher Handlungsräume.

Claudia Henze, Leiterin der Planungsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim: "Wir sind stolz auf die erfolgreiche Aufstellung des integrierten Regionalplans und das Erreichen der regionalen Teilflächenziele, insbesondere bereits für das Jahr 2032. Wir danken insbesondere den Mitgliedern der Regionalversammlung für ihre Unterstützung sowie allen beteiligten Landesbehörden und freuen uns auf die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit."

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Claudia Henze, regionalplanung@uckermark-barnim.de

Robert Bachmann
Pressesprecher