23. Mai 2022 - Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Ab 1. Juni 2022 wird erneut das Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer ausgeschrieben. Das Ziel: Mehr grundständig qualifizierte Lehrkräfte für konkrete Schulen in Brandenburg. Die Gewinnung von Lehrerinnen und Lehrern für den Brandenburger Schuldienst ist und bleibt ein zentrales Thema. Der Bedarf an voll ausgebildeten Lehrkräften ist weiterhin hoch - vor allem in ländlichen Regionen.
Bildungsministerin Britta Ernst: "Wir wollen Lehramtsstudierende durch eine individuelle Förderung für konkrete Schulen im Land begeistern, die einen besonders hohen Bedarf an grundständig ausgebildeten Lehrkräften haben und zum überwiegenden Teil außerhalb der Ballungsräume liegen. Durch einen frühen Kontakt zu solchen Bedarfsschulen können Bindungen aufgebaut werden, die langfristig tragen. Oftmals bieten diese Schulen Vorteile wie: kleinere Klassen, enger Zusammenhalt, hohes Ansehen des Lehrerberufs oder eine starke Verbundenheit mit dem Ort."
Stipendien-Ausschreibung zum Wintersemester 2022/23
Ab 1. Juni 2022 werden erneut 25 Stipendien ausgeschrieben. Bewerben können sich bundesweit Lehramtsstudierende, die ab 1. Oktober 2022 im 5. Fachsemester das Lehramt erwerben für:
- die Primarstufe,
- die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I,
- das Lehramt für Förderpädagogik oder
- das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) erwerben.
Das Stipendienprogramm bietet eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro sowie ein ideelles Begleitprogramm mit verschiedenen Fortbildungsangeboten und Netzwerkveranstaltungen. Die Förderung beginnt frühestens ab dem 5. Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit.
Als Gegenleistung verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten zu einem insgesamt vierwöchigen Praktikum, dem Absolvieren des Praxissemesters und des Vorbereitungsdienstes an der zugeordneten Bedarfsschule sowie zur Lehrtätigkeit an der Bedarfsschule für mindestens die Dauer, in der das Stipendium gewährt wurde.