6. Oktober 2023
Am 19. Januar 2025 werden Führerscheine ungültig, deren Inhaber im Jahr 1971 oder später geboren wurden. Für den Umtausch des Führerscheines werden ein gültiges Personaldokument, ein biometrisches Lichtbild und der derzeitige Führerschein benötigt. Es handelt sich um einen reinen Dokumentenaustausch.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Barnim haben die Möglichkeit, den Umtausch ihres Führerscheines bei der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Bernau bei Berlin oder in Eberswalde bzw. vor Ort in ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung zu beantragen.
Unter www.barnim.de/umtausch sind alle wichtigen Fakten und Informationen zum Pflichtumtausch der Führerscheine übersichtlich zusammengefasst.
Robert Bachmann
Pressesprecher